Bei diagnostizierter Legasthenie / Dyskalkulie / LRS können die Kosten für eine Lerntherapie gem. §35a SGB VIII durch das Jugendamt nach Einzelfallprüfung übernommen werden.
Vor Beginn der Therapie muss eine multiaxiale Diagnostik, d.h. auf psychologisch, medizinisch-psychiatrischer Ebene, durch eine anerkannte Einrichtung (z.B. Sozialpädiatrische Zentren; entsprechend anerkannte Kinder- und Jugendärzte) erfolgt sein.
In unserer Praxis wird eine mögliche Legasthenie, Dyskalkulie oder LRS durch Beobachtung, pädagogische Testverfahren bzw. durch Lese-/Rechtschreibtests ermittelt.
Pädagogische Definition nach Dr. Astrid Kopp-Duller 1995
„Ein legasthener Mensch, bei guter oder durchschnittlicher Intelligenz, nimmt seine Umwelt differenziert anders wahr; seine Aufmerksamkeit lässt, wenn er auf Symbole, wie Buchstaben oder Zahlen trifft, nach, da er sie durch seine differenzierten Teilleistungen anders empfindet als nicht legasthene Menschen; dadurch ergeben sich Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens oder Rechnens.“
(Weitergehende Informationen zum EÖDL finden Sie hier)
„LERNEN ist
herausfinden, was du bereits weißt.
HANDELN ist
zeigen, dass du es weißt.
LEHREN ist
andere wissen lassen, dass sie es
genauso gut wissen wie du selbst.“
(aus: Richard Bach, Illusionen, Ullstein-Verlag)